1. Die Recherche
Durch die Recherchen der Wirtschaftsdetektei Fuchsgruber konnten u. a. folgende Unterlagen ermittelt werden:
- Informationsmappe der Hypo-Bank zur Zusammenarbeit mit Vermittlern (IWD Informations- und Weisungsdienst),
- Informationsmappe der Hypo-Bank „Die HYPO-Baufinanzierung Ihr Leitfaden“,
- Rahmenvertriebsvereinbarung zwischen der Hypo-Bank und einer Vertriebsorganisation, die die Provisionszahlungen für Finanzierungsvermittlungen regelt,
- Provisionsabrechnungen für die Vermittlung von Finanzierungen etc.
2. Die Rechtslage bei Treuhandmodellen
Aufsatz Rechtsanwalt Julius F. Reiter/Rechtsanwalt Olaf Methner, Düsseldorf
Unwirksamkeit einer „Treuhändervollmacht zur Entreicherung“ Anmerkung zu den BGH-Urteilen vom 18.9.2001 und 11.10.2001
Bereits mit Urteil vom 28.9.2001, IX ZR 279/99, hatte der 9. Zivilsenat des BGH entschieden, dass die von einem Treuhänder vorgenommenen Geschäfte im Rahmen eines Bauträgermodells als Rechtsbesorgung zu qualifizieren sind und der Treuhandvertrag deshalb wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG nichtig ist.
Gesamter Aufsatz aus der VuR (Heft 2/2002) als PDF-Format hier zum downloaden
3. Die Medien
Am 3. April 2002 um 23.30 Uhr wird in der ARD bundesweit eine Reportage zu dem Thema Immobilien gesendet.
4. Auszüge aus dem Leitfaden der Hypo-Baufinanzierung ( Stand 10,1995 )
4a Die Einführungsseite
Die Hypo-Baufinanzierung
Ihr kleiner Leitfaden für die Zusammenarbeit mit
Hypo-Bank im Baufinanzierungsgeschäft |
Erfolgreiche Zusammenarbeit heißt Teamarbeit. Doch nur wenn jeder der Partner seine Aufgaben ganau kennt, kann diese Partnerschaft auf Dauer zum Erfolg führen. Dies setzt voraus, daß bereits im Vorfeld grundlegende Dinge geklärt und die für beide Seiten gleichermaßen geltenden "Spielregeln" aufgestellt und fixiert werden.
Dieser kleine Leitfaden stellt Ihnen die HYPO- Baufinanzierung vor und informiert Sie kurz über alles Wichtige, was Sie bei Ihrer Zusammenarbeit mit uns im Baufinanzierungsgeschäft wissen sollten.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen
Dieser Leitfaden wurde überreicht von:
Visitenkarte des Mitarbeiters der Hypo
Logo der Hypobank
4b Der Weg vom Kundengespräch bis zur Provisionszahlung
Die Hypo-Baufinanzierung
-Der Weg vom Kundengespräch bis zur Provisionszahlung- |
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Tätigkeit |
Verantwortlich |
| 1.Schritt |
Kundengespräch
- Erstellung und Unterzeichnung der Selbstauskunft durch den Kunden
- Zusammenstellung der Unterlagen ( gem. Checkliste )
- Abstimmung der Konditionen
Einreichung der Unterlagen bei der HYPO
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Vermittler |
| 2.Schritt |
Prüfung der Unterlagen -> Kreditentscheidung
Benachrichtigung des Vermittlers
- evtl. Mitteilung über mögliche Auflagen
- evtl. Nachforderung zusätzlicher Unterlagen
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HYPO |
| 3.Schritt |
Rücksprache mit dem Kunden -> Erfüllung der Auflagen
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Vermittler |
| 4.Schritt |
Erstellung des Kreditvertrages
- Terminvereinbarung mit dem Kunden zur Unterschrift in der Filiale oder
- Versand des Kreditvertrages an den Kunden zu Unterschrift und Rücksendung
Nach Unterzeichung und Eingang bei der HYPO -> Benachrichtigung des Vermittlers
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HYPO |
| 5.Schritt |
Bearbeitung der Finanzierung
- Vertragsbestätigung, Grundschuldbestellung
- Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen, Notaufforderung
Darlehensvollauszahlung oder erste Teilvalutierung ->
Provisionszahlung
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HYPO |
4c Die Provisionsregelung für Vermittler
Die Hypo-Baufinanzierung
-Provisionsregelung für Vermittler- |
HYPO-Baufinanzierung
einschl. Zwischenfinanzierung |
Im Normalfall 0,50%
Vermittlungsprovision |
- Die Berechnung der Provision erfolgt aus dem Darlehensnominalbetrag
- Eine Provision wird grundsätzlich nur dann gezahlt, wenn die Baufinanzierung auch tatsächlich bezogen wird und zu Normalkoditionen unter Einrechnung von Bearbeitungs - und/oder Wertermittlungskosten ( bis zu max 1%) abgeschlossen wird. Dies gilt auch für sonderrefinanzierunge Darlehen.
- Zeitpunkt der Provisionszahlung jeweils der 26. eines Monats nach Stehen der Sicherheiten, Bezahlung der Bearbeitungs- und/oder Wertermittlungskosten und nach erster Teilauszahlung des Darlehens.
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Baufinanzierung als
Kontokorrentkredit |
0,50% aus dem Darlehensnominalbetrag
DM 0,30 |
- bei Vollbanspruchung von mind. 6 Monaten
- pro volle 100 Sollzinszahlen aus den ersten 6 Monaten bei variabler Beanspruchung.
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Ein Provisionsanspruch besteht nicht
- wenn keine Bearbeitungs- und/oder Wertemittlungskosten durchgesetzt werden können ( bei vermieteten Wohnimmobilien dürfen dem Kunden keine Werermittlungskosten in Rechnung gestellt werden )
- wenn Konditionen vereinbart werden, die unterhalb der Tableaukonditionen liegen,
- bei Zwischenfinanzierungen oder Umschuldungen aus Kontokorrentkreditien für die bereits Provision bezahlt wurde.
- wenn im Falle der Prolongation ein Festschreibungszeitraum von weniger als fünf Jahren vereibart wird.
Honoriert werden Erstgeschäfte und solche Nachfolgegeschäfte, die ausschließlich auf neue Initiative des Vermittlers zurückgehen.
Werden in Absprache mit der Filiale Sonderkonditionen vereinbart, kommen die halben Provisionssätze zur Anwendung ( die Kosten pro Geschäft müssen aber mindestens gedeckt sein, unter einem Provisionsbetrag von DM 30,-- pro Geschäft kann deshalb aus Kostengründen keine Provisionszahlung erfolgen)
Bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens behalten wir uns die Rückforderung der Provision vom Vermittler vor.